Kaiser Otto der Große, Magdeburg und Europa

Die Bedeutung Kaiser Ottos des Großen für Magdeburg, Deutschland und Europa kann kaum überschätzt werden. Magdeburg wurde zur Kaiserpfalz des Reiches, erzbischöfliche Metropole und zur Grablege des Kaisers. Durch die Stärkung und Stabilisierung des Zusammenschlusses der ostfränkischen Stämme ebnete er den Weg zur Entstehung Deutschlands. Europa erhielt durch die Wiederbegründung des Römischen Reiches durch Otto den Großen einen wesentlichen Teil seiner zukünftigen Struktur.

Die Verbindung zwischen der deutschen Königskrone und der römischen Kaiserwürde, die bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 hielt, geht zurück auf die Kaiserkrönung Ottos im Jahr 962. So ist Otto der Große zu einem entscheidenden Wegbereiter des heutigen Europas geworden.

Magdeburg steht in seiner Historie in der kulturgeschichtlichen Tradition bedeutender europäischer Städte. Beim Bau des Domes kreuzten sich hier die Wege der Menschen aus allen Teilen der Welt, begegneten sich verschiedene Kulturen und begründeten neue Ideen.

 

Die Entwicklung Magdeburgs unter Otto dem Großen

Die Könige und Kaiser aus dem Geschlecht der Ottonen prägten ab dem Beginn des 10. Jahrhunderts wesentlich den herrschaftlichen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Neubeginn im mittleren Europa – im Besonderen unter der Herrschaft von Otto dem Großen (* 23. November 912; † 7. Mai 973) gewann Europa eine neue Gestalt, und es entstanden die Grundlagen der heutigen europäischen Staatenwelt.

Das Herrschaftsgebiet der Ottonen war Sachsen, größtenteils das Areal des heutigen Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Zentrum der Herrschaft Ottos des Großen wurde Magdeburg. Der Ort, der der englischen Prinzessin Editha als Morgengabe anlässlich ihrer Heirat mit Otto dem Großen 926 geschenkt wurde, lag am östlichen Rand des Reiches. Durch die Gründung von Pfalz und Mauritiuskloster und durch die Erhebung zum Erzbistum im Jahr 968 stieg Magdeburg unter Otto dem Großen zum führenden Herrschaftszentrum im 10. Jahrhundert auf. Magdeburg erlangte weithin Bekanntheit und mit der Verleihung des Markt-, Münz- und Zollrechts auch Wohlstand.

Bemerkenswert für diese Zeit ist des Kaisers zeitlebens enge Beziehung zum sächsischen Stammland. Da es damals noch keine Residenzen gab, übte Otto der Große seine Herrschaft in erster Linie durch persönliche Präsenz aus. Ständig war er mit seiner Familie und dem Hofgefolge in den entferntesten Reichsgebieten unterwegs. Dennoch belegen historische Quellen zahlreiche Besuche des ottonischen Herrschers in Magdeburg.

Als Otto I. am 07. Mai 973 stirbt, wird er im Hohen Chor des Magdeburger Doms beigesetzt. Auch dies ist ein Ausdruck seiner tiefen Verbundenheit und Liebe zu unserer Stadt. Noch heute liegt er hier mit seiner ersten Gemahlin Editha im Magdeburger Dom begraben.

Ottos Reich währt nach seinem Tod noch ganze 844 Jahre bis zum Rücktritt des letzten römisch-deutschen Oberhauptes Franz II. im Jahr 1806.

 

Otto der Große als Wegbereiter des Magdeburger Rechts

Die Förderung der Stadtentwicklung und damit auch seiner rechtlichen Konstitution gehen maßgeblich auf die ottonischen Herrscher und hier insbesondere auf Otto den Großen (reg. 936−973) und seinen Sohn Otto II. (reg. 973−983) zurück und ebneten den Weg, dass sich die Bekanntheit und Bedeutung Magdeburgs durch die Verbreitung und Übernahme des  Magdeburger Rechts nach Ost- und Mitteleuropa erstreckte.

Unter dem Begriff Magdeburger Recht ist zunächst das mündlich überlieferte Recht der Stadt Magdeburg zu verstehen, das sich aus den Rechtsgewohnheiten der Kaufleute, den von Landes- und Stadtherren verliehenen Privilegien und den von seinen Bürgern eigenständig beschlossenen Regelungen zusammensetzte. Das Magdeburger Recht war kein konkretes, zusammenhängendes Gesetzeswerk, sondern  vielmehr eine im Einzelfall sehr variable und anpassungsfähige Sammlung von Normen und Rechtsvorstellungen, die den Bürgern der Stadt ein Leben in Freiheit und Selbstbestimmung im Sinne einer kommunalen Selbstverwaltung ermöglichte.

Gemeinsames europäisches Kulturgut

Ausgehend von Magdeburg erreichte das Magdeburger Recht aufgrund seines innovativen Charakters eine große zeitliche und räumliche Ausbreitung. So nahm es auf die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Rechtsordnungen Mittel- und Osteuropas entscheidenden Einfluss. In über 1.000 Orten im heutigen Deutschland, Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Ungarn, Rumänien, Weißrussland, Lettland, Litauen, der Ukraine und Russland galt im Laufe der Jahrhunderte auf verschiedene Art und Weise das Magdeburger Recht. […]

In einigen Regionen war das Magdeburger Recht noch bis ins 19. Jahrhundert hinein Teil der Rechtsordnung und auch heutzutage ist es ein Bestandteil des kulturellen Gedächtnisses in den einst bewidmeten Städten.

Quelle: https://magdeburg-law.com/de/magdeburger-recht/magdeburger-recht/

 

Biographie

Otto der Große wurde am 23. Oktober 912 als Sohn von König Heinrich I. und Mathilde geboren. Nach dem Tod seines Vaters krönte man ihn im Jahre 936 in Aachen zum König. Die erste Hälfte der Regierungszeit Ottos des Großen war geprägt vom Kampf um den Erhalt der politischen Vorrangstellung: Aufstände der Slawen, rebellierende Mitglieder der sächsischen und fränkischen Adelsfamilien, Auseinandersetzungen mit den westfränkischen Königen und Einfälle der Ungarn bedrohten die Stabilität im Reich. Otto aber vermochte seine Stellung nach außen wie nach innen zu sichern.

Höhepunkt seiner Herrschaft war die Kaiserkrönung am 2. Februar 962 im Petersdom in Rom. Von ebenso großer Bedeutung war die Hochzeit seines Sohnes Otto II. mit der byzantinischen Prinzessin Theophanu im Jahre 972. Mit ihr erlangte Otto der Große nicht nur die Anerkennung des ottonischen Kaisertums durch Byzanz, die Eheschließung führte zugleich auch die gewachsene Stellung Ottos des Großen im damaligen Europa deutlich vor Augen.

Bereits 951 hatte Otto der Große durch die Ehe mit Königin Adelheid, der Witwe König Lothars II., das Königreich Italien für sich gewinnen können und erreichte mit der siegreichen Schlacht auf dem Lechfeld bei Augsburg eine machtpolitische Vorrangstellung in Europa. Papst Johannes XIII. (965–972) nannte Otto den Großen nur wenige Jahre nach der Kaiserkrönung „den Allerkaiserlichsten von allen Kaisern“ und „den dritten seit Konstantin (und Karl dem Großen), der die römische Kirche ganz besonders erhöht hatte“.